WEG: Zustimmung für Balkonkraftwerk erforderlich
News vom 13.10.2023
In einer Eigentümergemeinschaft in Konstanz hatten zwei Wohnungseigentümerinnen ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon ihrer Wohnung installieren lassen. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer hatte jedoch gegen die Genehmigung des Balkonkraftwerks gestimmt.Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz vom 09.02.2023 (Az. 4 C 425/22 WEG) musste das Balkonkraftwerk wieder entfernt werden. Die wesentliche Gründe hierfür sind:
- Die Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Balkon einer Wohnung ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG.
- Die Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Balkon einer Wohnung ist keine privilegierte bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG.
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